Allgemeine Bedingungen

1 Allgemeine Bedingungen
2. Vertragsabschluss
3. Bezahlung/Lieferung
4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
5. Leistungs- und Preisänderungen
6. Haftung
7. Haftung bei Reisevertrag
8. Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
9. Unwirksamkeit
10. Gerichtsstand
1. Allgemeine Bedingungen
Für die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns. Es wird
festgestellt durch § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die
Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und
Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir
Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den Ausnahmefällen, in denen wir
eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführen, regelt sich das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach §§ 651 a ff BGB.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro FairReisen den
Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien
(Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, in deren Verpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag
kommt mit der Anmeldung des Reisebüros FairReisen im jeweiligen
Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien
(Internet) macht der Anmelder dem Reisebüro FairReisen ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden
des Buchungsauftrages. Das Reisebüro FairReisen behält sich die Annahme
vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den
Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung des Reisebüros FairReisen
für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so
ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen schriftlich eine
ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die
Reiseanmeldung verbindlich.
3. Bezahlung/Lieferung
Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden,
die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung,
spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig und wir
können daher nur akzeptieren: Bareinzahlung zugunsten unseres Kontos
unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig
lesbarem Bankregistrierstempel oder telegrafische Banküberweisen/
Postanweisung oder Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.
Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang können wir die
angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig
stornieren.
Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden
oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine
einmalige Gebühr von bis zu 30,00 Euro, zzgl. zu den von den
Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung
der Flugscheine, bzw. sonstige Dokumente in unseren Geschäftsräumen.
Werden die Dokumente von uns an den Besteller zum Versand gebracht,
so trägt der Besteller die Transportgefahr und die Versandkosten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom
Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger.
Den Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Soweit im Einzelfall nichts anderes aufgeführt ist, unser pauschalierter
Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
Vermittlung von Linienflügen
a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: Die von der jeweiligen
Fluggesellschaft erhobene Gebühr zzgl. Bearbeitungsgebühr von
30,00 Euro.
b) zu Sondertarifen:
vor Flugscheinausstellung 50,00 Euro p. Person
nach Flugscheinausstellung 75,00 Euro p. Person
c) Vermittlung von Charterflügen: Stornokosten richten sich nach den
Bedingungen des Veranstalters oder der Fluggesellschaft
andere Leistungen
a) Hotels
bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 Euro pro Hotel/Buchung
ab 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 Euro + 1 Übernachtung
bei Nichtantritt der Leistung 100 %
b) Mietwagen
bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 Euro pro Buchung
ab 7 Tage vor Reiseantritt 40,00 Euro pro Buchung
bei Eigenveranstaltungen
bis 31 Tage vor Abflug 15 % mind. 50,00 Euro p. Person
30 - 15 Tage vor Abflug 25 % mind. 50,00 Euro p. Person
14 - 07 Tage vor Abflug 50 % mind. 75,00 Euro p. Person
06 Tage bis Abflug 80 % mind. 100,00 Euro p. Person
Umbuchung
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung
von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zzgl. einer Bearbeitungs-
gebühr von 30,00 Euro p. Person in Rechnung zu stellen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der
Streckenführung von Flügen, von Umwandlung von Non-Stop
Flügen mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt,
sowie Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz
anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftshäfen sowie
Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international
gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten.
Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderung
der Reiseleistungen. In Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt,
kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht diesen auch kein
Ersatzanspruch gegen uns für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten
oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um
Sonderflüge, bzw. Linienflügen zu Sonderpreisen handeln, können die
Leistungsträger die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse
anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben,
sind wir berechtigt, diese an den Kunden weiterzuleiten. Für den Fall,
dass die Preiserhöhung 10 % übersteigt, steht dem Kunden die
Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitere Ansprüche bestehen
nicht.
6. Haftung
Wir haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße
Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns,
jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger
obliegen. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir
ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung
des Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter 7. festgelegten
Fällen als Veranstalter im Sinne §§ 651 a ff BGB. Wir haften nicht für
leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
7. Haftung bei Reisevertrag
Abweichend von Nr. 6 haften wir in den Fällen, in denen wir als Reiseveranstalter gelten.
für die gewissenhafte Reisevorbereitung
für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen
für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen
gegenüber der Ausschreibung. Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt,
haften wir im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach am
Leistungsort geltenden Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten
durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeiten,
sowie für vorsätzlich begangenen unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen.
Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der
Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung unsererseits
bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der
Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende
Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung
nicht erbracht werden kann, wir aber in der Lage sind, eine Leistung gleichen
oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt
gebuchten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer
Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder wir noch der mit der Erbringung der
Leistung beauftragte Unternehmer verantworten hat, nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Kunde kann durch schriftliche
Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche
Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen
die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben,
so behält der Kunde Anspruch auf Rückführung. Er schuldet uns dann den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren.
Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen
Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, eine Beeinträchtigung der gesamten
Reise vorliegt.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist begrenzt auf den dreifachen Reisepreis,
soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Etwaige bei der Reise
aufgetretene Mängel sind innerhalb einer Anschlussfrist von einem Monat
nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei uns geltend zu machen.
8. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und
Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen
übernehmen wir nicht. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Anmeldende/Reisende uns der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die .
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten
Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Unwirksamkeit einer der
aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
10. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz
maßgebend, des sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

Reisebüro FairReisen, Leopoldstr. 22, 09113 Chemnitz

Inhaber: Andreas Dietze
Stand: 01.09.2002